Geschäftsabzeichen

Geschäftsabzeichen
geschäftliche Bezeichnungen in der Form von Unternehmenskennzeichen, denen die Namensfunktion fehlt und die erst mit der Erlangung von  Verkehrsgeltung schutzfähig werden (§ 5 II 2 MarkenG). Hierzu zählen visuell wirkende Kennzeichen wie Bilder, geometrische Formen, Signets, Hausfarben etc., Fernsprech-, Fernschreib- und Telefaxnummern, nicht aber solche unaussprechbaren Abkürzungen und Buchstabenzusammenstellungen, die zwar nicht von Hause aus unterscheidungskräftig und damit schutzfähig sind, wohl aber mit der Erlangung von Verkehrsgeltung Namensfunktion gewinnen können und dann namensmäßig als Unternehmensbezeichnung geschützt werden. Die Unterscheidungskraft von G. beschränkt sich auf den Teil des Verkehrs, in dem sie benutzt werden (z.B. Telefax-Verkehr).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • geschäftliche Bezeichnungen — 1. Begriff: Sammelbegriff, unter dem die zu den ⇡ gewerblichen Schutzrechten zählenden Kennzeichnungsrechte, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet werden (Unternehmenskennzeichen), sowie ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Benutzungszwang — 1. Öffentliches Recht: Üblich Anschluss und B. Bei öffentlichem Bedürfnis kann durch kommunale ⇡ Satzung für die Grundstücke des Gemeindegebietes der Anschluss an Wasserleitung, Kanalisation, Straßenreinigung, Fernheizung und ähnliche… …   Lexikon der Economics

  • Geschäftsbezeichnung — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen, ⇡ besondere Geschäftsbezeichnung, ⇡ Geschäftsabzeichen …   Lexikon der Economics

  • Marke — I. Marketing:1. Begriff: Ein Objekt (Produkt, Dienstleistung, Institution, etc.) mit zusätzlich hinzugefügten Eigenschaften (z.B. in Form von spezieller Kommunikation, Services, technischen Innovationen, etc.), die dafür sorgen, dass sich dieses… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”